Lenkzeiten-Rechner

Berechnung der 1/6 Regelung und der Lenkzeit ohne Pause von maximal 04:30 Stunden. Die 1/6-Regelung bezieht sich auf die Lenkzeitunterbrechungen und besagt, dass die Wendezeiten 1/6 der reinen Lenkzeit betragen müssen, wenn der durchschnittliche Haltestellenabstand unter 3 km liegt. Dies bedeutet, dass die Lenkzeitunterbrechungen so bemessen sein müssen, dass sie 1/6 der vorhergehenden Lenkzeit ausmachen.

Hier bitte alle realisierten Zeiten eintragen. Für die 1/6-Regelung werden nur Zeiten über 10 Minuten plus 1 technische Minute, also ab 11 Minuten, berücksichtigt.

© Jörg Ziegler

Zusätzliche Hinweise zu den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten:

Zusätzlich zu diesen Vorgaben gelten die allgemeinen Lenk- und Ruhezeitvorschriften, wie sie im Fahrpersonalgesetz (FPersG) und der EG-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt sind.

Dazu gehören:
• Tägliche Lenkzeit: Maximal 9 Stunden, zweimal pro Woche 10 Stunden.
• Wöchentliche Lenkzeit: Maximal 56 Stunden.
• Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen: Maximal 90 Stunden.
• Fahrtunterbrechungen: Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Diese kann in 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden.
Nach einer Pause von mindestens 30 Minuten beginnt ein neuer Lenkzeitblock, der zu betrachten ist.
Wenn die ununterbrochene Lenkzeit vor der Blockpause 4,5 Stunden nicht erreicht, beginnt nach der Blockpause ein neuer Lenkzeitblock. In diesem Fall ist eine 30-minütige Unterbrechung ausreichend.
Die höchstzulässige Lenkzeit von 4,5 Stunden gilt als ununterbrochene Lenkzeit, wenn zwischen den Fahrten keine ausreichende Pause gemacht wird. Kurze Wendezeiten oder Standzeiten von 1–9 Minuten zählen nicht als Pause im Sinne der Lenk- und Ruhezeitenverordnung.
Eine Pause muss mindestens 15 Minuten am Stück dauern, damit sie als Unterbrechung der Lenkzeit anerkannt wird. Mehrere Pausen sind möglich, aber jede muss mindestens 15 Minuten betragen, um angerechnet zu werden.
Kurz gesagt: Wendezeiten von 1–9 Minuten unterbrechen die Lenkzeit nicht und die 4,5 Stunden laufen weiter.
Ja, auch bei Anwendung der 1/6-Regelung gilt die maximale Lenkzeit von 4,5 Stunden. Die 1/6-Regelung erlaubt es lediglich, planmäßige Stand- oder Wendezeiten ab mindestens 10 Minuten (plus 1 technische Minute) als Pausen anzurechnen, sofern sie zusammen mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Lenkzeit betragen.
Die 4,5-Stunden-Grenze bleibt aber bestehen: Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine reguläre Pause eingelegt werden, es sei denn, die 1/6-Regelung wurde korrekt angewendet und die erforderlichen Pausenblöcke wurden erreicht.

Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden, kann dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. (BV Dienstplanparameter mindestens 11h)
Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden. (Laut TVN-Thüringen ist dies auf 56h in Ausnahmen, ansonsten auf 60h geregelt.)